Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung
Eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung liegt vor, wenn
- körperliche Beeinträchtigungen,
- kognitive Beeinträchtigungen,
- psychische Beeinträchtigungen
- gesundheitlichbedingte Belastungen oder Anforderungen
nicht selbständig kompensiert oder bewältigt werden können.
Das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten kann sich aus folgenden Bereichen ergeben:
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei der Mobilität:
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei der Selbstversorgung:
- Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei der Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: - Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann, werden bei den Kriterien der oben genannten Bereiche berücksichtigt.